Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst: Spielräume geschickt nutzen
Blogserie: Fachkräftemangel
Der Fachkräftemangel belastet Unternehmen weltweit. Qualifizierte Arbeitskräfte sind knapp, was die Produktivität hemmt und Wettbewerbsfähigkeit gefährdet. In unserer Blogreihe möchten wir Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten aus Sicht des Arbeitsrechts aufzeigen, die Ihr Unternehmen attraktiver machen können im harten Wettbewerb um Mitarbeitende.
Autor dieses Beitrags
Dr. Herbert Hertzfeld
Leistungsentgelt gem. § 18 TVöD
Entgeltanreiz-System gem. § 18a TVöD
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Zuschüsse für Fitnessstudios
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Zuschüsse zur Gesundheitsvorsorge
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Sachbezüge (z.B. Waren- oder Tankgutscheine)
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Zuschüsse zur KiTa/Kinderbetreuung
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Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers
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Fahrtkostenzuschüsse für ÖPNV
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Uvm.
Da nicht allen Beschäftigten alle Vorteile zugleich gewährt werden können, bietet sich die Einführung eines „Cafeteria-Modells“ an. Hier hat der Beschäftigte eine (periodische) Wahlmöglichkeit hinsichtlich der einzelnen Elemente. So wird den individuellen Bedürfnissen und Umständen Rechnung getragen. Insoweit bestehen zahlreiche steuerbegünstigte Gestaltungsmöglichkeiten. Mehr hierzu in unserem Blog. Entsprechende Kreativität vorausgesetzt können für die Mitarbeitenden echte Mehrwerte geschaffen werden. Dies erfordert allerdings die Bereitschaft, sich mit ihren Bedürfnissen und Wünschen der Mitarbeitenden auseinander zu setzen und passgenaue Lösungen zu entwickeln.
Praxishinweis:
Fahrradleasing
Fahrradfahren liegt voll im Trend: gesundheitsfördernd und nachhaltig. Für den kommunalen öffentlichen Dienst ist zum 1. März 2021 der TV-Fahrradleasing in Kraft getreten. Beschäftigte gewinnen damit die Möglichkeit, ihr Entgelt zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern umzuwandeln.
Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Die Beschäftigten können ein Fahrrad einschließlich seines leasingfähigen Zubehörs bis zu einem Wert von 7.000, - Euro leasen. Somit ist auch das Leasing von sehr hochwertigen Bikes möglich und gefördert. Im Wege der Entgeltumwandlung wird die monatliche Leasingrate als Barlohn umgewandelt und dann vom Bruttolohn abgezogen. Steuer- und Abgabenlast sinken damit entsprechend. Rein praktisch schließen die Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten zwei unterschiedliche Verträge: Den Vertrag zur Entgeltumwandlung und den eigentlichen Überlassungsvertrag. Von vielen Mitarbeitenden wird dieses Angebot durchaus nicht als Petitesse, sondern als echter Mehrwert wahrgenommen. Näher zu den Einzelheiten des Leasings in unserem Blog.
Sabbatical
Homeoffice und mobile Arbeit
Fazit
Über den Autor
Dr. Herbert Hertzfeld ist langjährig im gesamten Gebiet des Arbeitsrechts sowohl beratend als auch forensisch tätig. Er verfügt über besondere Expertise im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und in der der Gestaltung und Durchsetzung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote und berät und vertritt Arbeitgeber aus verschiedenen Branchen sowie Arbeitnehmer und Betriebsräte.