Expertenteam

Digital New Work und Datenschutz

Arbeitswelt 4.0, New Work, Big Data und künstliche Intelligenz (KI) sind Schlagworte, die im Wirtschafts- und Arbeitsleben in den letzten Jahren allgegenwärtig geworden sind. Die voranschreitende Digitalisierung eröffnet neue Perspektiven und schafft zugleich auch Risiken, die über das klassische Arbeitsrecht hinausgehen. Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne bei der Ausarbeitung von praktikablen und nachhaltigen Lösungen für die digitalisierte Arbeitswelt von heute, morgen und übermorgen!

Digitaler Wandel fordert neue Arbeitskultur

Der digitale Wandel in der Arbeitswelt ist in vollem Gange. Die Zukunft in den Personalabteilungen wird auf absehbare Zeit von bereits heute sichtbaren Themen wie mobiles Arbeiten, digitale Mitbestimmung und Datenschutz bis hin zu bislang noch wenig greifbaren Aspekten wie dem Einsatz von KI geprägt sein.
Die Einführung von Künstlicher Intelligenz in der Personalarbeit ist mit der Hoffnung verbunden, die objektiv am besten geeignete Bewerberin oder den objektiv am besten geeigneten Bewerber zu finden, ohne dass Entscheidungsfindung von menschlichen Vorurteilen beeinträchtigt wird. Doch unterliegt die Nutzung solcher Anwendungen strengen rechtlichen Anforderungen, etwa im Bereich des Datenschutzes und des Antidiskriminierungsrechts. Daneben stellen sich zahlreiche ethische Fragen: Wieviel Entscheidungsmacht kann und sollte der Mensch aus der Hand geben? Wie transparent müssen solche Verfahren sein? Gleichzeitig sollen rechtliche und ethische Rahmenbedingungen nicht zur „Innnovationsbremse“ werden.

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Arbeitswelt 4.0 bedeutet aber auch ein neues Verständnis von Arbeitsabläufen und eine Anpassung bisheriger Hierarchien und Strukturen. Der Sammelbegriff „new work“ umfasst dabei eine große Bandbreite von Themen, die von agilen Arbeitsformen bis hin zur nachhaltigen Entwicklung (Corporate Social Responsibility) reichen. Mit dieser raschen Entwicklung können Rechtsprechung und Gesetzgebung naturgemäß nicht Schritt halten, sodass es eine Vielzahl an rechtlich ungeklärten Fragestellungen bei der Umsetzung gibt. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung, die sich nicht nur auf die arbeits- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen beschränkt, sondern stets auch strategische Aspekte im Blick behält und die praktische Umsetzbarkeit berücksichtigt.

Mobile Arbeit

Mobiles Arbeiten gehört mittlerweile weithin zum betrieblichen Alltag. Die im Zuge der Corona-Krise eingeführten Flexibilisierungen werden voraussichtlich in vielen Bereichen dauerhaft erhalten bleiben und deshalb auch in Zukunft weiterhin arbeitsrechtliche Herausforderungen stellen.
Viele Unternehmen stehen regelmäßig vor der Herausforderung den Wunsch nach Flexibilisierung mit rechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Wir helfen Ihnen, diese Herausforderung zu meistern und leiten Sie durch das komplexe Zusammenspiel von Arbeitsrecht, Datenschutz und Gesundheitsschutz. Hierzu zählen etwa die individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Anforderungen an die Einführung mobiler Arbeit, bestehende Haftungsrisiken, zulässige Kontrollmöglichkeiten und Fragen des Unfallversicherungsschutzes.

Datenschutz-Compliance

Sämtliche Aspekte der digitalen Transformation werfen mehr oder weniger umfangreiche datenschutzrechtliche Fragen und Compliance-Anforderungen auf. Bei der Verwendung von Personalmanagementsystemen, Office-Programmen und KI-Anwendungen werden große Mengen personenbezogener Daten von Beschäftigten verarbeitet. Die Beachtung der datenschutzrechtlichen Standards ist Grundvoraussetzung für die Nutzung neuer digitaler Möglichkeiten.
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Die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten ist elementar, um ansonsten drohende empfindliche Bußgelder und Schadensansprüche im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße zu vermeiden. Zugleich darf aber das Datenschutzrecht nicht innovationshemmend wirken. Damit dieser Spagat in der praktischen Umsetzung gelingen kann, bieten wir umfassende Beratung zu sämtlichen Fragestellungen des Beschäftigtendatenschutzes, beginnend mit einer Prüfung von Prozessen auf Datenschutzrisiken bis hin zur Einführung von IT-Systemen und Verhandlung entsprechender Betriebsvereinbarungen. Wir bieten nicht lediglich losgelösten rechtlichen Sachverstand, sondern bringen (ggf. in Kooperation mit IT-Dienstleistern) auch die notwendigen technischen Hintergründe mit.

„Digitale“ Mitbestimmung

Die Digitalisierung macht auch vor der betrieblichen Mitbestimmung nicht Halt. Angesichts der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber zuletzt digitale Betriebsratssitzungen möglich gemacht. Im Rahmen des sog. Betriebsrätemodernisierungsgesetzes werden dem Betriebsrat bei den Fragen der Einführung von Künstlicher Intelligenz weitergehende Rechte und Ansprüche auf Hinzuziehung eines IT-Sachverständigen eingeräumt.
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Auch in Zukunft dürften weitere gesetzgeberische Impulse zu erwarten sein, um die Betriebsverfassung an die geänderten Umstände anzupassen. Allerdings bestehen auch schon heute umfassende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung von IT-Tools bzw. Softwarelösungen in Unternehmen. Schon wenn die technische Möglichkeit einer Überwachung besteht, reicht dies für die Mitbestimmungsrechte aus. Häufig stellen sich in diesem Kontext auch datenschutzrechtliche Fragen, zu denen wir Sie selbstverständlich ebenfalls umfassend beraten.

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