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Betriebsrenten (Teil 2) –Tarifvertragliche Entgeltumwandlungssysteme fallen nicht aus der Zeit

geld

Dass die betriebliche Altersversorgung (bAV) kein rein freiwilliges Angebot ist, steht seit der Einführung des § 1a BetrAVG im Jahre 2002 fest (→Teil 1 Betriebsrenten – Ein freiwilliges Angebot der Unternehmen?). Über diesen gesetzlichen Entgeltumwandlungsanspruch können Arbeitnehmer jährlich einen bestimmten Teil ihres...

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Betriebsrenten – Ein freiwilliges Angebot der Unternehmen?

betriebliche-altersvorsorge

Geschrieben von Dr. Severin Kunisch (Expertenteam Betriebliche Altersversorgung) Klassischerweise stellt die betriebliche Altersversorgung (bAV) eine freiwillige Sozialleistung der Unternehmen dar. Eine Pflicht Betriebsrentensysteme einzuführen, bestand für lange Zeit in Deutschland – abgesehen von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarun...

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