Einleitung Derzeit sieht das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) weder einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Erhöhung der Arbeitszeit noch auf deren zeitlich begrenzte Verringerung vor. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Blick auf die Geltendmachung einer befristeten Arbeitszeitverlängerung zuletzt in seiner Entscheidung vom 27. ...
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