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Alaaf oder Abmahnung? Wie weit geht die Narrenfreiheit zur Karnevalszeit im Arbeitsrecht?

konfetti

Am 11. November hat im Rheinland erneut die fünfte Jahreszeit begonnen. Für viele Beschäftigte ist dies ein willkommener Anlass, ausgelassen zu feiern. Grundsätzlich gilt hier: „Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps“. Wie und ob Beschäftigte Karneval feiern, geht den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an. Aber es...

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Sessionen 2021 und 2022: 2 Mal Arbeitsrecht Alaaf! Nur zesamme sin mer Fastelovend

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Die Jungfrau des neuen Kölner Dreigestirns entstammt der Kanzlei Küttner: Normalerweise berät er nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts oder vertritt Gesellschafter-Geschäftsführer in Statusfeststellungsverfahren – nun tauscht Dr. Björn Braun LL.M. von Zeit zu Zeit den Gerichtssaal mit dem Festsaal...

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Die tollen Tage im Betrieb – wie jeck darf es sein?

Wenn et Trömmelche jeht und Polterovend in der Elsaßstroß ist, weiß jedenfalls jeder kölsche Jeck sofort Bescheid: Morjen hierot nit nur d'r Pitter et Marie; es steht auch der Straßenkarneval vor der Tür. Und damit erblüht ein bunter Strauß („Strüßjer") an arbeitsrechtlichen Fragen. I. Tolle Tage – freie Tage? Während es in weiten Teilen der Bundesrepublik m...

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