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Keine Pflicht zum „Hellsehen“ und wann das Wörtchen „dagegen“ zum Verhängnis wird: Neues zu Verfallklauseln

verfallklauseln

I. Ausgangslage: Viele Arbeitsverträge enthalten Verfallklauseln. Diese schließen die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis nach dem Verstreichen einer Frist aus. Meist werden zweistufige Verfallfristen vereinbart. Die erste Stufe setzt eine Frist für die erstmalige Geltendmachung eines Anspruchs, während die zweite Stufe eine Frist für die gerichtli...

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