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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Rückkehr ermöglichen, Risiken vermeiden

baum

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) stellt eine wichtige Maßnahme dar, um den Krankenstand zu reduzieren und Kündigungen zu vermeiden. Nach § 167 Abs. 2 SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM durchzuführen, wenn die beschäftigte Person innerhalb eines Jahres (365 Tage) länger als sechs Wochen ununterbrochen od...

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