Expertenteam

Compliance /
Internal Investigations

Unternehmen haben ihr Handeln an Recht und Gesetz auszurichten. Dies sicherzustellen, gewinnt zusehends an Bedeutung, nehmen doch die allgemeinen regulatorischen Anforderungen und die bei Rechtsverstößen drohenden Sanktionen stetig zu. Die Verantwortung für Versäumnisse trifft in erster Linie die Geschäftsleitungen. Unser Expertenteam navigiert Sie mit dem erforderlichen Know-how durch alle Compliance-relevanten Maßnahmen, sei es bei der Entwicklung einer auf das Risikoprofil des Unternehmens zugeschnittenen Organisation, sei es bei der Aufklärung potentieller Rechtsverstöße.

Compliance –

Rechtskonformität und Rechtsverfolgung

Neben der Einrichtung einer regelkonformen Organisation haben Unternehmen bei Anhaltspunkten für rechtswidriges Handeln interne Ermittlungen einzuleiten, um den betreffenden Sachverhalt aufzuklären und die im Einzelfall erforderlichen Schritte zur Rechtsverfolgung und/oder arbeitsrechtlichen Sanktionierung einzuleiten.
Ein Verzicht auf eine Internal Investigation setzt nicht nur das Unternehmen einem Schadens- und Haftungsrisiko aus. Auch die Geschäftsleitung ist einem Haftungsrisiko ausgesetzt, wenn sie das Unternehmensinteresse nicht angemessen wahrnimmt. Schließlich droht dem Unternehmen je nach Fallgestaltung nicht nur ein Vermögensnachteil, sondern – im Fall eines publik gewordenen Rechtsverstoßes – ein erheblicher Reputationsverlust.

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Wesentlicher Bestandteil von Compliance ist die Einhaltung der nationalen und internationalen gesetzlichen Vorschriften. Je nach Geschäftsgegenstand des Unternehmens unterschiedlich ausgeprägt, knüpfen diese an deren Verletzung Sanktionen, sei es als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit, sei es als Straftatbestand gegenüber dem zur Vertretung berechtigten Organ. Die einzuhaltenden Regularien nehmen derweil an Komplexität weiter zu, wie das verabschiedete Lieferkettengesetz und die Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie durch das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz zeigen. Nur mit der Implementierung eines auf das jeweilige Unternehmen angepassten Compliance-Management-Systems kann der Gefahr von Gesetzesverstößen und Haftungsfällen effektiv entgegengewirkt werden. Bestandteil dieses Systems ist häufig die Befolgung freiwillig aufgestellter interner Richtlinien, deren Einführung auch der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen kann. Unser Expertenteam analysiert Ihre aktuelle Organisation und sorgt gemeinsam mit Ihnen für eine tragfähige Compliance-Management-Struktur, um der Gefahr von Rechtsverstößen vorzubeugen. Treten Verdachtsfälle auf oder gehen Hinweise über die interne Meldestelle ein, unterstützt Sie unser Expertenteam dabei, mit Internal Investigations potentielle Rechtsverstöße aufzuarbeiten und deren Folgen zu bewältigen. Stehen Sie in Ihrem Unternehmen – etwa als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied – persönlich in der Verantwortung, beraten und vertreten wir Sie bei der Vermeidung und der Abwehr von Vorwürfen und in persönlichen Haftungsfällen.

Meldung von Pflichtverstößen – der richtige Umgang

Schlagworte wie Whistleblowing, Internal Investigations, #metoo wurden nicht zuletzt aufgrund digitaler Medien in kürzester Zeit rund um Personen wie Edward Snowden, Julian Assange und Harvey Weinstein weltweit bekannt.
Die hiermit einhergehenden Bewegungen schärften das gesellschaftspolitische Problembewusstsein und dienen nicht zuletzt auch im europäischen Raum zunehmend als „Blaupausen“ für die Aufarbeitung gesetzeswidriger Zustände. Hinzu kommen gesetzgeberische Maßnahmen, die die Unternehmen zur Aufklärung etwaiger Rechtsverstöße in ihren Organisationsbereichen verpflichten.
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Die Bedeutung der zunächst im Ausland aufgetretenen Erscheinungen auch im bundesdeutschen Raum wird beispielhaft anhand des am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetzes deutlich, mit dem die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt wurde. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht zum Schutz von Hinweisgebern u.a. vor, dass ab einer Beschäftigtenzahl von 50 eine interne Meldestelle einzurichten ist, die Identität des Hinweisgebers vertraulich behandelt wird und Repressalien gegen hinweisgebende Personen verboten sind. Bestimmte Verstöße gegen Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes werden sanktioniert. Dem hilft eine klare Abgrenzung der jeweils ermittelnden Stelle von dem als Arbeitgeber fungierenden Unternehmen. Unser Expertenteam erarbeitet mit Ihnen passgenaue Konzepte einschließlich Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zur Einführung eines danach erforderlichen Beschwerdemanagements und zur Implementierung von Hinweisgeber-Systemen. Ferner fungiert unser Expertenteam für Sie als externe Anlaufstelle oder steht Ihrer internen Beschwerdestelle beratend zur Seite.

Haftungsabwehr –
Schutz von Unternehmen und Vertretungsorganen

Das Haftungsrisiko von Unternehmen und Geschäftsleitungen nimmt zu. Bei Compliance-Verstößen drohen Unternehmen Strafzahlungen und Vermögensschäden. Erleidet ein Unternehmen Vermögensschäden, sind bestehende Ersatzansprüche gegen verantwortliche Personen regelmäßig durchzusetzen.
Bei unternehmerischen Fehlentscheidungen oder Sorgfaltspflichtverletzungen kann das Vertretungsorgan des Unternehmens demnach selbst zum Ersatz eines entstandenen Schadens verpflichtet sein. Selbst wenn in diesem Fall eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe (D&O-Versicherung) ganz oder teilweise eintreten sollte, sieht sich das Organ wegen einer Darlegungs- und Beweislastumkehr und/oder eines Selbstbehalts (vgl. z.B. in § 93 Abs. 2 AktG) einem erheblichen persönlichen Haftungsrisiko ausgesetzt.
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Mit der Verpflichtung zur Sicherstellung einer funktionsfähigen Compliance-Struktur sind Unternehmen grundsätzlich gehalten, ihre Ersatzansprüche auch gegenüber ihrem (aktuellen oder ehemaligen) Vertretungsorgan zu verfolgen. Unser Expertenteam Compliance berät Sie zu der Frage, ob und unter welchen Umständen im Einzelfall Sanktionen gegenüber verantwortlichen Personen zu ergreifen und Ersatzansprüche durchzusetzen sind, und begleitet Sie in einem etwaigen sich anschließenden Haftungsprozess. Sind Sie als Gesellschaftsorgan für einen potentiellen Rechtsverstoß möglicherweise verantwortlich oder in sonstiger Weise betroffen, analysieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Rechtsposition einschließlich eines etwaigen Haftungsrisikos und verteidigen Sie in einem etwaigen Haftungsverfahren.

Schutz vor Schaden –
Die „Compliance-Management-Struktur“

Corporate Governance durch Unternehmen und ihre Geschäftsleitungen hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit einer funktionsfähigen, passgenau zugeschnittenen Compliance-Management-Struktur werden zivil- und strafrechtliche Risiken minimiert.
Der Implementierung einer effektiven Compliance-Management-Struktur geht eine ausführliche individuelle Risikoanalyse voraus. Hieran angesetzt arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die für Ihr Unternehmen erforderlichen Organisationsstrukturen und begleitenden Bausteine wie eine Ethik-Richtlinie, eines Code of Conduct, passgenaue Arbeitsverträge und Beschwerdemanagement heraus und setzen diese gemeinsam mit Ihnen um. Flankiert wird die Implementierung neuer Richtlinien und Handlungsmaßstäbe durch effiziente Mitarbeiter-Schulungen. Darüber hinaus kann einer Compliance-konformen Unternehmenspraxis nicht nur, aber insbesondere bei transnationalen Sachverhalten ein entscheidender Wettbewerbsvorteil bspw. bei der Vergabe von Aufträgen zukommen.

Unsere Experten, Ihre Ansprechpartner

Dr. Benjamin
Ittmann

Dr. Maren
Henseler

Nicola
Dienst

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