Zum Hauptinhalt springen

Die Kanzlei Küttner

Dr. Benjamin
Ittmann

Rechtsanwalt
|
Fachanwalt für Arbeitsrecht
|
Partner
Dr. Benjamin Ittmann Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | Partner +49 221 22286-306 Richmodstraße 8, 50667 Köln, Deutschland Küttner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Vita

Dr. Benjamin Ittmann berät seit 2006 Unternehmen, Gesellschaftsorgane und Führungskräfte in allen Aspekten des Arbeits-, Dienstvertrags- und Gesellschaftsrechts.
Über besondere Expertise verfügt Dr. Ittmann im Bereich anstellungsvertraglicher Wettbewerbsverbote und in Fragen der Haftung von Gesellschaftsorganen. Sein Tätigkeitsspektrum umfasst zudem komplexe Compliance-Sachverhalte, die Begleitung interner Untersuchungen und die Vertretung seiner Mandant*innen in gerichtlichen Verfahren. Darüber hinaus ist er als Autor aktiv, u.a. im Online-Kommentar BeckOGK zum vertraglichen und nachvertraglichen Wettbewerbsverbot im Arbeitsrecht und im Münchener Anwaltshandbuch Arbeitsrecht zum Recht der Befristung.

Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkte

+ Restrukturierung und Transformation + Beratung von Führungskräften und Gesellschaftsorganen + Organhaftung und sonstige Schadenersatzprozesse + Begleitung von Beendigungsprozessen + Compliance-Prüfungen + Durchführung interner Untersuchungen

Mitgliedschaften

+ Deutscher Anwaltverein e.V. + Kölner Anwaltverein e.V. + Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. + Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V. + TSV Alemannia Aachen 1900 e.V.

Werdegang

+ Aufnahme in die Partnerschaft + Eintritt in die Kanzlei Küttner Rechtsanwälte + Fachanwalt für Arbeitsrecht + Tätigkeit als Rechtsanwalt im Fachbereich Arbeitsrecht am Standort Köln in einer namhaften Großkanzlei + Rechtsreferendariat am Landgericht Bonn, u.a. mit Station beim Deutschen Fußball-Bund e.V. in Frankfurt a.M. + Promotion über die Pflichten des Sportlers im Arbeitsverhältnis an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn + Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Auszeichnungen

+ Best Lawyers/Handelsblatt: Beste Anwältinnen und Anwälte im Arbeitsrecht 2025 + JUVE-Handbuch 2023/2024: Oft empfohlen („beißt sich für den Mandanten richtig rein“, Mandant; „beeindruckender Verhandlungspartner u. -gegner“, Wettbewerber) + JUVE-Handbuch 2022/2023: Oft empfohlen („jurist. Universalwaffe im Arbeitsrecht", Mandant; "unerschrockener Prozessanwalt", Wettbewerber) + JUVE-Handbuch 2021/2022: Oft empfohlen („unentbehrlicher Berater, bravouröse u. scharfsinnige Schriftsätze", in Compliance stark", Mandant) + JUVE-Handbuch 2020/2021: Häufig empfohlen („unentbehrlicher Begleiter, aktuelles Fachwissen und brillante Schriftsätze“, Mandant; „gut und kompetent“, Wettbewerber) + JUVE-Handbuch 2019/2020: Häufig empfohlen („pragmatisch, sehr sympathisch und fachlich hervorragend“, Mandant) + JUVE-Handbuch 2018/2019: Häufig empfohlen + JUVE-Handbuch 2017/2018: Häufig empfohlen + JUVE-Handbuch 2016/2017: Häufig empfohlen („treffsicheres Judiz u. behält das wirtschaftl. Machbare beharrlich im Blick“, Mandant) + JUVE-Handbuch 2014/2015: Häufig empfohlen („exzellentes Fachwissen, persönl. Engagement, sachl., eloquentes Auftreten“, Mandant)“, praxisgerechte Lösungen, Mandant) + JUVE-Handbuch 2013/2014: Häufig empfohlen + JUVE-Handbuch 2012/2013: Häufig empfohlen („profunde Rechtskenntnisse“, „praxisgerechte Lösungen“, Mandant) + Legal500 2017: Empfohlen („hat immer umsetzbare Lösungen parat“)

Blogartikel von Dr. Benjamin Ittmann

Nur Kontrolle oder schon Überwachung? – Die Einhaltung von Compliance-Vorgaben in Unternehmen

Nur Kontrolle oder schon Überwachung? – Die Einhaltung von Compliance-Vorgaben in Unternehmen

Unternehmen sehen sich mehr denn je in der Pflicht, eine funktionsfähige Compliance-Organisation zu ins...
Die Einrichtung von Meldestellen für Whistleblower durch Unternehmen – die Zeit läuft ab…

Die Einrichtung von Meldestellen für Whistleblower durch Unternehmen – die Zeit läuft ab…

Bis zum 17. Dezember 2021 hat der deutsche Gesetzgeber die am 16. Dezember 2019 in Kraft getretene europäische Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 („Whistleblower-RL“) umzusetzen und Unternehmen zur Einrichtu...

Keine unzulässige Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages – Der Freibrief für Verhandlungen?

Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsratsmitgliedern verläuft nicht immer konfliktfrei. Ist das Vertrauen des Arbeitgebers in das Betriebsratsmitglied erschüttert, steht nicht selten ein Gespräch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Betriebsratsmitglieds an. Dabei befindet sich der Arbeitgeber wegen des Sonderkündigun...

myjobfair – Küttner am 5. Dezember 2018 auf dem Fakultätskarrieretag der Universität zu Köln

Am 5. Dezember 2018 findet zwischen 10:00 und 15:00 Uhr wieder der Fakultätskarrieretag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln statt. Studierende, Doktoranden, Referendare und Absolventen haben hier die Möglichkeit, interessante Arbeitgeber „live und in Farbe" kennenzulernen.Auch Küttner wird dieses Jahr wieder dort mit ei...

    Veröffentlichungen

    dr-benjamin-ittmann.csv