Mit mehr als 5 Millionen Beschäftigten ist der öffentliche Dienst Deutschlands größter Arbeitgeber. Die Beschäftigten gliedern sich in Beamt*innen und in Arbeitnehmer*innen.
Für Letztere gelten zahlreiche arbeitsrechtliche Besonderheiten aufgrund tarifvertraglicher Bestimmungen (TVöD, T-VL, TV-V uvm.). Auch kollektivarbeitsrechtliche Themen werden aufgrund der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze zum Teil sehr unterschiedlich beantwortet. Die Schwierigkeiten und Herausforderungen sind jedoch oftmals ähnlich.
Die Beratung öffentlicher Arbeitgeber ist eine unserer Kernkompetenzen. Zu diesen zählen wir neben dem klassischen öffentlichen Dienst auch alle weiteren Arbeitgeber, die unmittelbar oder mittelbar den besonderen vorgenannten Anforderungen unterworfen sind (etwa privatisierte Versorgungsunternehmen, Rundfunkanstalten, mit öffentlichen Mitteln geförderte Gesellschaften). Mit jahrzehntelanger Erfahrung gehen wir alle in Betracht kommenden Themen an. Fokussiert und hochspezialisiert unterstützen wir Sie bei der Einführung und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten, neuen Arbeitszeitmodellen, Organisationsänderungen und natürlich auch in der Begleitung der täglichen Personalarbeit von Konkurrentenstreitigkeiten bis hin zu Trennungssituationen.
Personalgewinnung und -entwicklung.
Bei öffentlichen Arbeitgebern wird Personal händeringend gesucht – es herrscht Arbeitskräftemangel und Interessenten sitzen am längeren Hebel. Um die staatlichen Kernaufgaben auch in Zukunft erfüllen zu können, muss das Personalmanagement bestmöglich und zugleich rechtssicher aufgestellt sein.
Wir beraten und schulen den Personalbereich gemeinsam mit ausgewiesenen Expert*innen in den Themen Recruiting, Personalentwicklung, Employer Branding und Strategieentwicklung. Wir überfrachten Sie nicht mit Bedenken, sondern wollen zukunftsorientierte Personalgewinnung mitgestalten. Das gilt etwa für die Frage, anhand welcher Anforderungsprofile zukünftiges Führungspersonal rekrutiert werden soll.
Wir begleiten Sie bei der Einführung eignungsdiagnostischer Verfahren, die die dienstliche Beurteilung als alleiniges Entscheidungskriterium ergänzen sollen, sowie beim Einsatz sog. Corporate Influencer oder der Erstellung von Social-Media-Guidelines.
Digitalisierung im öffentlichen Sektor.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die rechtliche Begleitung von Digitalisierungsprojekten im öffentlichen Sektor. Nicht zuletzt hat die Coronapandemie die Digitalisierung erheblich beschleunigt.
Im öffentlichen Dienst gelten strenge Vorgaben und mit der digitalisierten Arbeitswelt kommen immer neue arbeitsrechtliche Fragestellungen hinzu.
Wir begleiten Sie beispielsweise hinsichtlich der mobilen Arbeit im öffentlichen Sektor, dem Desksharing, dem Einsatz von KI und sämtlichen Fragen von Digital New Work.
Selbstverständlich erfolgt dies immer mit dem erforderlichen Beteiligungsprozess aller Vertretungsgremien. Dabei greifen wir auf das gebündelte Wissen unseres Expertenteams Öffentliche Arbeitgeber zu und - sofern es die Umstände erfordern - auch auf unsere weiteren Expertenteams Digital New Work und Datenschutz sowie Compliance / Internal Investigations. Das Ergebnis ist eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung, die sich konsequent an Ihren Anforderungen orientiert.
Gestaltungsspielräume in der Tariflandschaft.
Die Beratung öffentlicher Arbeitgeber ist stets mit den tariflichen Besonderheiten, insbesondere des TVöD und TV-L verbunden.
Eingruppierungsverfahren sowie Fragen der Personalgestellung gehören zu unserer täglichen Praxis. Kommunal-, Landes- oder Bundesebene, öffentlich-rechtlicher Rundfunk oder Universität – mit den Besonderheiten bei öffentlichen Arbeitgebern sind wir bestens vertraut. Über besondere Expertise verfügen wir auch dort, wo das starre Tarifrecht an seine Grenzen stößt. Dies gilt etwa bei der Einführung leistungsorientierter Vergütungssysteme oder von Incentives nach § 18a TVöD-VKA.
Richtige Beteiligung der Vertretungsgremien.
Der öffentliche Dienst lebt von der Mitbestimmung. Dabei entstehen oft schwer überschaubare Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte: zum Beispiel von Personal- und Betriebsräten, Schwerbehindertenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragten. Komplikationen sind durch diese Struktur oft vorprogrammiert. Wir führen Sie sicher durch dieses Interessengeflecht und vermeiden die zum Teil erheblichen individualrechtlichen Konsequenzen. Zielgerichtet erarbeiten und verhandeln wir sämtliche Kollektivvereinbarungen mit den zuständigen Gremien und vertreten Ihre Interessen in Stufen- und Einigungsstellenverfahren.
Professionelle Begleitung der Personalarbeit.
Unser Expertenteam unterstützt Sie in allen Fragen der Personalarbeit. Ob öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Behörden oder Unternehmen aus dem Bereich der Daseinsvorsorge wie Energieversorger, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, Kindergärten oder des öffentlichen Personennahverkehrs – unsere Beratung öffentlicher Arbeitgeber ist immer maßgeschneidert und liefert erprobte Handlungsempfehlungen.
Für das bestmögliche Ergebnis setzt unsere Beratung und Vertretung schon im Vorfeld einer streitigen Auseinandersetzung an. Personalmaßnahmen begleiten wir von der Planungsphase bis hin zur Umsetzung in enger Abstimmung mit den Personaldezernaten. Selbstverständlich vertreten wir Sie im Streitfall vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen und vor den Verwaltungsgerichten in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten. Auch alle klassischen arbeitsrechtlichen Fragestellungen wie der Beginn oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind Teil unseres Portfolios.
Dazu zählen unter anderem die ordnungsgemäße Vorbereitung von Anhörungen der Personal- oder Schwerbehindertenvertretung sowie der Gleichstellungsbeauftragten. Erfahrungsgemäß werden an dieser Stelle die kostenträchtigsten Fehler produziert. Anspruchsvollen und ungeklärten Fragen aus dem Tarif- oder Personalvertretungsrecht widmen wir uns stets mit größter Sorgfalt.
Wir publizieren regelmäßig in Fachzeitschriften zu aktuellen Rechtsthemen des öffentlichen Dienstes, sind als Dozent*innen an Hochschulen tätig und liefern mit unseren Gutachten und Handlungsempfehlungen wichtige Grundlagen für den Umgang mit Rechtsfragen.
Das Expertenteam Öffentliche Arbeitgeber
Beiträge zum diesem Schwerpunktthema in unserem Blog
Leistungen
Für Ihr Anliegen sind wir breit aufgestellt. Mit unserem Team decken wir die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts ab und agieren punktgenau in Ihrem individuellen Fall.
Die Kanzlei
Seit 1973 im Arbeitsrecht verankert, sind wir die Kanzlei für nachhaltige Wertschöpfung. Wir sind Anwält*innen, Berater*innen, Zukunftsgestalter*innen und sehr gute Zuhörer*innen.
Unsere Werte
Wir bauen auf eine starke Unternehmenskultur, die Tradition und Innovation gekonnt in Einklang bringt und für Sie Aufgabenstellungen in Lösungen verwandelt.
Personen
Hochspezialisiert und interdisziplinär – unser Team aus 19 Rechtsanwält*innen berät und begleitet Sie maßgeschneidert nach Ihren Bedürfnissen und immer persönlich.