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Compliance / Internal Investigations

Integrität schützen

Das Risiko für Unternehmen und deren Entscheidungsträger, sich durch Fehlverhalten zivil- und strafrechtlich haftbar zu machen, ist in den vergangenen Jahren über alle Branchen hinweg stetig gestiegen.
Diverse Compliance-Skandale haben zu verschärften oder gar neuen – meist ethischen – Compliance-Vorschriften geführt. Parallel stellen zahlreiche Unternehmen durch freiwillige interne Richtlinien gehobene Anforderungen an das Verhalten ihrer Angestellten und Geschäftspartner. Funktionsfähige Kontrollsysteme und Verfahren gewährleisten die Einhaltung all dieser Vorschriften. Unser Expertenteam begleitet Sie zuverlässig dabei, rechtskonformes Verhalten sicherzustellen, Haftungsrisiken zu minimieren und drohende Imageschäden auszuschließen.

Internal Investigations.

Die öffentliche Wahrnehmung für die Aufarbeitung gesetzeswidriger Zustände hat durch medienwirksame Whistleblowing-Fälle und Bewegungen wie #metoo deutlich zugenommen. Zugleich haben sich die rechtlichen Vorgaben für die Aufklärung etwaiger Compliance-Verstöße verschärft.
Unternehmen sind daher gut beraten, bei Anhaltspunkten für Rechtsverstöße mit Bezug auf das Unternehmen unverzüglich interne Ermittlungen einzuleiten. Diese sind darauf gerichtet, die jeweiligen Sachverhalte aufzuklären und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um rechtswidrige Zustände zu beseitigen und künftige Verstöße zu verhindern.
Ein Verzicht auf die Durchführung solcher Internal Investigations beinhaltet für das Unternehmen ein Schadens- und Haftungsrisiko, für das regelmäßig deren Entscheidungsträger einzustehen haben. Es drohen rechtliche Sanktionen, finanzielle Verluste, Reputationsschäden und Managerhaftung. Ob eine interne Ermittlung erfolgreich ist, hängt maßgeblich von einer besonnenen Planung und einer Durchführung mit Fingerspitzengefühl ab. Hierbei unterstützen wir Sie mit unserem Know-How.

Umsetzung neuer Compliance-Vorschriften.

Nationale und internationale Gesetze sind wesentlicher Bestandteil der Compliance und stetig im Wandel. Sie werden zunehmend komplexer und stellen Unternehmen mit oft kurzen Umsetzungsfristen vor erhebliche organisatorische Herausforderungen.
So trat im Juli 2023 das nationale Hinweisgeberschutzgesetz zur Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie in Kraft. Als ähnlich vielschichtig erweist sich das Lieferkettengesetz. Unser Anspruch ist es, Sie im Falle verschärfter oder neuer Vorschriften bei der Etablierung von Prozessen und Strukturen bis hin zu präventiven Maßnahmen und nachgelagerten Kontrollen ganzheitlich zu begleiten. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein passgenaues Konzept. Dies kann neben der Erstellung von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verhandlungen mit den betrieblichen Mitbestimmungsgremien die Einrichtung und der Betrieb interner oder externer Melde- und/oder Beschwerdestellen beinhalten.

Organhaftung.

Vertretungsorgane treffen im Rahmen der Geschäftsführung umfangreiche gesetzliche und vertragliche Pflichten.
Bei unternehmerischen Fehlentscheidungen oder sonstigen Sorgfaltspflichtverletzungen kann das Organ selbst dem Unternehmen zum Ersatz eines entstandenen Schadens verpflichtet sein. Zur Verfolgung etwaiger Ersatzansprüche müssen Unternehmen eine funktionsfähige Compliance-Struktur vorweisen. Neben der Beratung und Vertretung von Unternehmen bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen übernehmen wir die Unterstützung von Geschäftsführungs- und Vorstandsmitgliedern bei der zielgerichteten Abwehr von Regressforderungen.

Betriebsratsvergütung.

Die ohnehin bestehenden rechtlichen Unsicherheiten bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern haben sich anlässlich der medienwirksamen Entscheidung des BGH im sog. „VW-Prozess“ weiter verschärft.
Neuregelungen bzw. Ergänzungen der Vorschriften zur Betriebsratsvergütung sollen die Bereitschaft für transparente Vereinbarungen zwischen den Betriebsparteien fördern und erweiterte Handlungsspielräume eröffnen. Wir unterstützen Unternehmen bei der Überprüfung der Vergütung ihrer Betriebsräte, der Umsetzung ggf. erforderlicher Anpassungen und übernehmen die Vertretung in daraus resultierenden gerichtlichen Verfahren. Überdies verfügen wir über umfangreiche Expertise bei der Erstellung und Verhandlung passgenauer Betriebs- oder Dienstvereinbarungen in Sachen Betriebsratsvergütung.

Compliance-Management-System (CMS).

Eine funktionsfähige, auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Compliance-Management-Struktur trägt maßgeblich dazu bei, zivil- und strafrechtliche Risiken zu minimieren.
Neben der Reduzierung von Haftungsrisiken kann sich eine compliance-konforme Unternehmenspraxis als Wettbewerbsvorteil erweisen, etwa bei der Vergabe von Aufträgen insbesondere im öffentlichen Sektor. Unser Expertenteam begleitet Sie in allen Phasen der Implementierung einer effektiven Compliance-Management-Struktur.
Von der individuellen Risikoanalyse über die erforderliche Organisationsstruktur mit Ethik-Richtlinie und Code of Conduct bis hin zu hierauf abgestimmten Arbeitsverträgen. Flankiert wird dies durch ein gemeinsam mit Ihnen aufgesetztes Beschwerdemanagement und durch Mitarbeiterschulungen, sodass Ihre neue Compliance-Management-Struktur sicher umgesetzt wird.


Beiträge zum diesem Schwerpunktthema in unserem Blog

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