Dr. Maren
Henseler

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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  • Richmodstraße 8, 50667 Köln
Dr. Maren Henseler ging nach ihrem Abitur im Sommer 2002 zunächst in die USA, wo sie – unterstützt durch ein Fußball-Stipendium – einen Bachelor of Arts (Berry College, GA) erwarb. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland studierte sie von 2006 bis 2011 in Bonn und Toulouse Rechtswissenschaften und legte ihre erste juristische Staatsprüfung vor dem OLG Köln ab.
Parallel hierzu war sie in der Zeit von 2008 bis 2011 Spielerin des Fußballbundesligisten Bayer 04 Leverkusen. Anschließend promovierte sie am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität zu Köln, wo sie sowohl während ihrer Promotion als auch neben ihrem Referendariat als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig war. Im Jahr 2015 begann sie ihr Referendariat am Landgericht Köln mit Stationen u. a. an der Deutschen Botschaft in Prag, bei einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf und der Deutschen Fußball Liga (DFL) in Frankfurt. Seit Anfang 2018 ist Dr. Henseler als Rechtsanwältin bei Küttner tätig. Dr. Maren Henseler berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen sowie Führungskräfte in sämtlichen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt von Frau Dr. Henseler liegt im Bereich der Compliance, insbesondere bei der Einführung von Compliance- und Whistleblower-Systemen sowie der Durchführung von Internal Investigations. Darüber hinaus verfügt Frau Dr. Henseler über besondere Expertise im Bereich des Sportarbeitsrechts, insbesondere hinsichtlich arbeitsrechtlicher Fragestellungen im Fußball.

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein e.V.
  • Kölner Anwaltverein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein e. V.

Veröffentlichungen

Monografien, Kommentare und Handbücher

  • Henseler | Die rechtlichen Dimensionen des bundesweiten Stadionverbots | 2016

  • Sachs/Rossol/Henseler | Fallbesprechung: Kosmetika im Strafvollzug | Preis/Prütting/Sachs/Weigend, Die Examensklausur | 5. Auflage 2013

Zeitungs-, Zeitschriften- und Festschriftbeiträge

  • Henseler | Der Betriebsrat und die Bruttoentgeltlisten | ZAU 5/2023 |S. 289

  • Ittmann/Henseler | Privatnutzung des Dienstwagens als unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitglieds | Der Betrieb |S. 813

  • Henseler | BB-Kommentar zu BAG 23.03.2021 - 1 ABR 7/20 | Betriebsberater | S. 128

  • Henseler | Es bleibt dabei: Keine Überlassung von Entgeltlisten | DB 2021

  • Henseler | Angebot einer vertraglich nicht geschuldeten Arbeitsleistung führt auch bei gesundheitlichem Leistungshindernis nicht zu Annahmeverzug | BB 2021 | S. 1280

  • Henseler | Auch kein Anspruch auf zeitweise Überlassung: BAG setzt seine Rechtsprechung zu den Rechten des Betriebsrats im Zusammenhang mit Bruttoentgeltlisten fort | BB 2021

  • Henseler | Arbeitsrechtliche Besonderheiten der Saisonarbeit: Vertragsgestaltungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen | GmbH-StPr 2021 | S. 339

  • Henseler | Entgeltgleichheit: Einblick in Bruttoentgeltlisten? | DB 2021 | S. M4

  • Henseler | Kein pauschaler Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung von Bruttoentgeltlisten | BB 2021

  • Röller/Henseler | Möglichkeiten und Grenzen mobilen Arbeitens im Rahmen geltenden Arbeitszeitrechts | Beck (Festschrift für Ulrich Preis zum 65. Geburtstag) 2021 | S. 1073 ff

  • Henseler | Die Vergütungspflicht der (Fußball-)Vereine während der Coronapandemie | SpuRt 2021 | S. 59 ff

  • Henseler/Köllmann | Die Rechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit betrieblichen Entgeltlisten – Reichweite, Grenzen und praktische Implikationen | BB 2021 | S. 948

  • Henseler | Aktuelle Probleme bei der Arbeitszeiterfassung | GmbH-Stpr. 2020 | S. 239

  • Sachs/Henseler | Auf einer Wellenlänge? – Fallbearbeitung | Öffentliches Recht | Ad Legendum 2019 | S. 40

  • Faas/Henseler | Speicherdauer und Aufbewahrungsfristen unter der DSGVO | BB 2018 | S. 2292

  • Henseler | Die Datei „Gewalttäter Sport“ nach der Entscheidung BVerwGE 137, 113 | NWVBl 2015 | S. 53

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