Der Deutsche Bundestag hat am 18. November 2021 Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die auch weitgehende Folgen für das Arbeitsrecht haben. Zugleich wurde auch in der „Bund-Länder-Runde“ am 18. November ein einheitliches Vorgehen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Wir beantworten einige der wichtigsten Fragen:
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
IX.
X.
XI.
XII.
XIII.
Update 22.11.2021:
XIV.