Endlich mehr Rechtssicherheit durch neues Gesetz zur Betriebsratsvergütung?
Rechtliche Unsicherheiten bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern begleiten Unternehmen nicht erst seit der Entscheidung des BGH im „VW-Prozess“, wurden durch diese aber noch verschärft. Der BGH hatte entschieden, dass sich Entscheidungsträger in Unternehmen bei der Gewährung überhöhter Vergütungen an Betriebsratsmitglieder wegen Untreue strafbar machen können (Urteil vom 10.01.2023 – 6 StR 133/22). Zur Reduzierung etwaiger Strafbarkeitsrisiken kürzten daraufhin zahlreiche Arbeitgeber vorsorglich die Vergütung ihrer Betriebsratsmitglieder.
Gesetzesänderung vom Bundeskabinett kurzfristig verabschiedet
Die Betriebsparteien können Betriebsvereinbarungen zum Verfahren bei der Festlegung vergleichbarer Arbeitnehmer*innen abschließen als auch konkrete Vergleichspersonen in Textform einvernehmlich festlegen. Diese Vereinbarungen sind – soweit sie sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen halten – nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüfbar. Hiermit soll den Betriebsparteien ein Spielraum bei den Festlegungen und ein Anreiz für die Schaffung transparenter, einvernehmlicher Regelungen eröffnet werden.
Die Gesetzesbegründung: Aktuelle Rechtslage und Tipps für die Praxis
Bestimmung der Vergleichsgruppe
Hinweis:
Beförderung und Berücksichtigung während der Betriebsratstätigkeit erworbener Qualifikationen
Praxishinweis:
Über den Autor
Nicola Dienst trat im Jahr 2020 als Rechtsanwältin bei der Sozietät Küttner ein, nachdem sie zuvor in einer bundesweit tätigen Wirtschaftskanzlei im Arbeitsrecht tätig war. Als Mitglied des Expertenteams Compliance & Internal Investigations liegt ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Durchführung von Compliance-Untersuchungen und im Bereich der Betriebsratsvergütung sowie der Vertretung ihrer Mandanten in daraus resultierenden gerichtlichen Verfahren.