4 Minuten Lesezeit
(882 Worte)
Mitarbeiter als Markenbotschafter – Teil 1: Grundlagen und arbeitsrechtliche Einordnung
Insbesondere im Bereich des Recruitings und bei dem Aufbau eines für Bewerber starken und attraktiven Employer Brandings tragen Beschäftigte, die in Social Media aktiv sind, mittlerweile maßgeblich zum Erfolg eines Unternehmens bei. So machen sich Unternehmen – wenig überraschend – die Reichweite der eigenen Beschäftigten zunehmend zunutze.
Doch nicht nur Arbeitgeber profitieren von der Werbung durch die eigenen Beschäftigten. Auch für diese selbst bietet der Einsatz für den Arbeitgeber auf Social Media zahlreiche Vorteile. So können sie sich auf den einschlägigen Plattformen (z. B. LinkedIn, Xing oder Twitter) als Experten für einen bestimmten Fachbereich etablieren und erhalten vom Arbeitgeber mitunter eine besondere Anerkennung für das außervertragliche Engagement in Form spezieller Boni oder Gratifikationen. Auch im Bereich des Recruitings erhalten Beschäftigte immer öfter Prämien für die Anwerbung potentielle Kollegen.
Wir geben in insgesamt drei Teilen unserer Blogserie einen Überblick, worauf zu achten ist und wie der Einsatz von Corporate Influencern rechtssicher erfolgen kann.
I.
II.
III.
IV.