Arbeitsrecht im Metaverse – Virtuell & Augmented Reality als die Zukunft der Arbeit?!
Laut einer Umfrage des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) aus dem Jahr 2022 haben die Mehrzahl der Führungskräfte in Unternehmen gesagt, dass das Metaverse in Zukunft für die Wirtschaft sehr relevant werden wird. Eine Einschätzung, die sich bestätigt hat, wie die aktuellen Entwicklungen eindrücklich zeigen. Höchste Zeit, sich mit einigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu befassen. Angefangen vom Arbeitsort über das Weisungsrecht hin zum Gesundheits- und Arbeitsschutz – auch das Metaverse ist kein rechtsfreier Raum.
Das Metaverse im Arbeitsleben – mehr als ein Science-Fiction-Szenario
Metaverse Use Case:
Anwendbares Recht und Arbeitsort
Praxishinweis:
Metaverse Use Case:
Praxishinweis:
Wie beim „normalen“ mobilen Office ist auch bei der Arbeit im Metaverse das Steuer- und Sozialversicherungsrecht in den Blick zu nehmen. Hier entstehen gerade bei dauerhaften Tätigkeiten aus dem Ausland rechtliche Probleme. Mehr dazu finden Sie in unserem Blog.
„Einführung“ der Arbeit im Metaverse
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In tatsächlicher Hinsicht wird es bereits wenig Sinn machen, Beschäftigte gegen ihren Willen eine ausschließliche Arbeit im Metaverse anzuordnen.
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In rechtlicher Hinsicht geht diese Arbeit regelmäßig mit mobiler Arbeit bzw. Arbeit im Homeoffice einher, die – jedenfalls nicht ohne Weiteres – einseitig angeordnet werden kann. Auch handelt es sich um eine Versetzung, bei der der Betriebsrat zu beteiligen ist.
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Schließlich wird zu berücksichtigen sein, dass der Wechsel hin zu einer vollständigen Arbeit im Metaverse auch eine Betriebsänderung darstellt, da grundlegend neue Arbeitsmethoden eingeführt werden. Dies führt in Betrieben mit Betriebsrat zum Erfordernis von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Zahlreiche weitere Beteiligungsrechte des Betriebsrates, etwa im Gesundheitsschutz, der Ordnung des Betriebes oder der Kontrolle der Beschäftigten, kommen hinzu.
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Auch darüber hinaus kann sich die Arbeit – bspw. durch die Verwendung entsprechender Hard- und Software (z.B. VR-Brillen o.ä.) – derart weitreichend verändern, dass diese Veränderungen nicht mehr vom Weisungsrecht des Arbeitgebers erfasst sind. Es ist eben mehr als nur eine räumliche Verlagerung, da sich auch die Art der Arbeit grundlegend ändert.
Praxishinweis:
Metaverse Use Case:
Weisungsrecht im Metaverse
Metaverse Use Case:
Arbeitsrecht im Metaverse
Metaverse Use Case:
Verhaltensregeln, Code of Conduct und Belästigungen
Gerade in der digitalen Welt kommt es zu Fehlverhalten und Belästigungen. Dies ist längst kein hypothetisches Problem, wie verschiedene Presseberichte zeigen.
Die rechtliche Behandlung ist indes in vielen Bereichen unklar. Bereits das Internet verdeutlicht, welche Risiken durch die vermeintliche Anonymität bestehen. Das Unternehmen „Meta“ hat aus diesen Gründen beispielsweise eine Safe-Zone eingeführt, die als Rückzugsort in der digitalen Welt dient und Grenzen festgelegt, um zu verhindern, dass sich Avatare zu nah kommen. Noch größeres Risiko besteht in der „Augmented Reality“, wo die reale und virtuelle Welt verschwimmen.
Metaverse Use Case:
Bei U gab es Vorfälle, in denen sich Avatare von Beschäftigten sehr nah gekommen sind. U hat– auch zur Umsetzung der Vorgaben zum Hinweisgeberschutz – einen digitalen Bereich eingerichtet, in den sich Beschäftigte zurückziehen und Vorfälle gemeldet werden können. Zugleich hat U – mit dem Compliance Team der Kanzlei K – einen umfassenden Metaverse Code of Conduct eingeführt. Die Kernbotschaft: Dein Avatar sollte nichts tun, was du nicht auch im realen Leben tun würdest. Wenn Du dir unsicher bist, frag lieber nach.
Gesundheitsschutz
Praxishinweis:
Das Europäischen Parlaments hat ein Briefing zu den Chancen, Risiken und politischen Implikationen des Metaverse herausgegeben. Auch dort wird der Gesundheitsschutz als eine zentrale Herausforderung benannt.
Metaverse Use Case:
Kontrolle und Datenschutz
Metaverse Use Case:
Fazit und Ausblick
Über den Autor
Dr. Thomas Köllmann berät und vertritt bei der Sozietät Küttner seit 2018 Unternehmen, Führungskräfte und Organmitglieder in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Vertragsgestaltung, betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen, das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst sowie die Beratung im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes und Themen rund um die Arbeitswelt 4.0. Er promovierte berufsbegleitend zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen unter besonderer Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung. Dr. Thomas Köllmann veröffentlicht und doziert regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen.