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Corona-Update: Arbeitsschutz, Homeoffice und Kinderkrankengeld
Die Corona-Pandemie verdeutlicht einmal mehr, wie schnell der Gesetzgeber handeln kann, wenn es darauf ankommt: Ab dem 27. Januar 2021 gilt – zunächst befristet bis zum 15. März 2021 – die sog. Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Verordnung schafft zwar in einigen Bereichen Klarheit, lässt zugleich aber eine Vielzahl weiterer Themenfeldern ungeklärt und schafft neue rechtliche Fragen. Eine weitere gesetzliche Neuerung ist die Ausweitung des sog. Kinderkrankengeld. Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den Neuerungen, beantworten die wichtigsten Fragen und geben Praxistipps für Arbeitgeber.
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II.
III.