Die Corona-Pandemie verdeutlicht einmal mehr, wie schnell der Gesetzgeber handeln kann, wenn es darauf ankommt: Ab dem 27. Januar 2021 gilt – zunächst befristet bis zum 15. März 2021 – die sog. Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Verordnung schafft zwar in einigen Bereichen Kl...
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