Faktoren eines nachhaltigen Human Resources Managements (Teil I)
Blogserie: Nachhaltigkeit
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Diversitymanagement
Soziale Nachhaltigkeit vor dem Hintergrund des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Nach dem LkSG sind insbesondere Kinder- und Zwangsarbeit verboten. Die Arbeitsschutzvorschriften des Beschäftigungsortes sind einzuhalten. Verboten sind die Missachtung der Koalitionsfreiheit und Diskriminierungen. Die Löhne müssen angemessen sein. Unternehmen werden verpflichtet, ein wirksames Risikomanagement einzurichten, das die Aufgabe hat, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkenne und zu verhindern. Hierzu ist auch eine Risikoanalyse durchzuführen, angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen sind zu ergreifen. Außerdem müssen Unternehmen ein entsprechendes Beschwerdeverfahren einrichten. Über das sich teilweise überschneidende Meldesystem nach der Whistleblower-Richtlinie haben wir hier bereits berichtet.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Betriebliche Altersversorgung als nachhaltiges Anreiz- und Vergütungssystem
Für Unternehmen kostengünstig und verwaltungsarm ist die Umwandlung eines Teils des Arbeitslohns. Hierbei zahlen Beschäftigte Teile ihres Bruttolohns in einen bAV-Vertrag ein. Häufig wird hierfür der Durchführungsweg der Direktversicherung gewählt. Unternehmen schließen dazu eine Lebens- oder Rentenversicherung bei einem Versicherungskonzern ab und stocken die Beiträge der Beschäftigten mit eigenen Mitteln auf. Die Beiträge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Da eine Versicherung involviert ist, übernimmt diese die Durchführung, was den Verwaltungsaufwand minimiert. Betriebliche Versorgungssysteme sollten auf rechtssichere vertragliche Grundlagen gestellt werden, da gewisse Haftungsrisiken bestehen. Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG stehen Unternehmen für die Erfüllung der Betriebsrenten auch dann ein, wenn die Durchführung über eine Versicherung erfolgt. Unser Expertenteam bAV berät Sie hierzu gerne.
Nachhaltiges Personalmanagement kann letztlich nur funktionieren, wenn sich Unternehmen und Beschäftigte sowie der Betriebsrat als gleichwertige Partner begreifen und an einem Strang ziehen. Ausgehend von den individuellen Bedürfnissen der Belegschaft, müssen Unternehmen Systeme schaffen, die eine faire und gleichberechtigte Teilhabe sicherstellen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die arbeitsrechtliche Implementierung zu legen. In unserem nächsten Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf Themen zur umweltbewussten Unternehmensführung und flexible Arbeitsmodelle.
Über den Autor
Dr. Severin Kunisch studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt. Er arbeitete unter anderem bei international tätigen Kanzleien und am Institut für Versicherungsrecht (Lehrstuhl Arbeitsrecht) der Universität zu Köln. Nach Abschluss seines Referendariates ist er seit 2020 als Rechtsanwalt bei der Sozietät Küttner tätig.