Entstehende finanzielle Belastungen werden allerdings vielfältig begrenzt. Betriebsrenten müssen nicht angepasst werden, wenn dies die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nicht erlaubt. Ruhende Anwartschaften ausgeschiedener Beschäftigter können etwa mit 1 Prozent p.a. angepasst werden. Dies stellt eine verwaltungsarme und gut prognostizierbare Handhabe dar.
Unser Expertenteam berät Sie zur rechtlich sicheren Anpassung laufender Leistungen oder der Dynamisierung ruhender Anwartschaften. In unserem Fokus steht dabei, potenzielle Rechtsstreitigkeiten bereits im Ansatz zu verhindern.