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Weiterbildung in Krisenzeiten – das Qualifizierungschancengesetz eröffnet Förderungsmöglichkeiten für Beschäftigte und erleichtert die Finanzierung durch den Arbeitgeber.
Als das Qualifizierungschancengesetz am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, sollte es die Antwort auf eine zunehmende Digitalisierung und Automatisierung des Wirtschaftslebens sein. Dieser Strukturwandel wurde in vielen Branchen durch die Corona-Pandemie beschleunigt.
Die Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten sind insoweit ein Baustein zur Bewältigung der Krise. Ausgehend hiervon verbesserte der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 die bestehenden Förderungsmöglichkeiten. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die möglichen Förderungen, die zu erfüllenden Voraussetzungen sowie die Implementierung auf kollektiver Ebene im Betrieb.
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