Karriere-Booster: Mit geförderten Weiterbildungsmaßnahmen dem Fachkräftemangel begegnen
Der Einfluss von Künstlicher Intelligenz, die Veränderung der Wertschöpfungskette und der Klimaschutz haben zunehmend Einfluss auf unser Arbeitsleben und machen in vielen Branchen eine Veränderung des „Skill-Set“ der Beschäftigten erforderlich.
Qualifizierung und Weiterbildung im bestehenden Arbeitsverhältnis werden daher eine zentrale Säule bilden, um dem Strukturwandel zu begegnen und können eine Alternative zu Kurzarbeit und Personalabbau sein. Der Gesetzgeber hat diese Bedeutung erkannt und mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung die bereits bestehenden staatlichen Fördermöglichkeiten ausgebaut. Daneben bündelt die nationale Weiterbildungsstrategie Maßnahmen, um mehr Menschen die berufliche Teilhabe am digitalen Wandel zu ermöglichen. Staatliche Fördermöglichkeiten sind nicht nur ein Karriere-Booster, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht für Unternehmen relevant.
Blogserie: Fachkräftemangel
Der Fachkräftemangel belastet Unternehmen weltweit. Qualifizierte Arbeitskräfte sind knapp, was die Produktivität hemmt und Wettbewerbsfähigkeit gefährdet. In unserer Blogreihe möchten wir Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten aus Sicht des Arbeitsrechts aufzeigen, die Ihr Unternehmen attraktiver machen können im harten Wettbewerb um Mitarbeitende.
Autor dieses Beitrags
sowie Saskia Wubbernitz (wissenschaftliche Mitarbeiterin)
Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
Ausbau der bisherigen Fördermöglichkeiten:
Einführung des Qualifizierungsgeldes:
Erste Säule: Ausbau der bisherigen Fördermöglichkeiten
Die bereits durch das Qualifizierungschancengesetz eingeführten Fördermöglichkeiten werden erweitert. Bereits bisher war eine Übernahme von Weiterbildungskosten und eine Beteiligung an der Lohnfortzahlung für Beschäftigte möglich, die an einer geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen (§ 82 SGB III). Die Zahlungen in diesem Bereich sind nach der Größe des Unternehmens gestaffelt. Diese Staffelung wird mit Wirkung ab dem 1. April 2024 verändert.
1. Übernahme der Weiterbildungskosten ab dem 1. April 2024
2. Arbeitsentgeltzuschuss
Zweite Säule: Einführung eines Qualifizierungsgeldes
1. Die Voraussetzungen des Qualifizierungsgeldes
(1) Betriebliche Voraussetzungen
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strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf im Betrieb, der mindestens 20 Prozent der Beschäftigten betrifft,
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der Arbeitgeber finanziert die Weiterbildung,
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durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag wurden Regelungen getroffen über
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das Bestehen des strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarfs,
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die damit verbundenen Perspektiven der Beschäftigten für eine nachhaltige Beschäftigung im Betrieb und
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die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes.
(2) Persönliche Voraussetzungen
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die Weiterbildung wird im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt,
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die Beschäftigten haben in den letzten vier Jahren vor Antragsstellung nicht an einer geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen und
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das Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt oder durch den Aufhebungsvertrag aufgelöst.
(3) Nicht nur kurzfristige Anpassungsfortbildung
(4) Offiziell zugelassener Anbieter
Praxishinweis
2. Art der Finanzierung und Höhe der Förderung
Praxishinweis
Fazit: Fördermöglichkeiten nutzen
Über den Autor
Dr. Thomas Köllmann berät und vertritt bei der Sozietät Küttner seit 2018 Unternehmen, Führungskräfte und Organmitglieder in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Vertragsgestaltung, betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen, das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst sowie die Beratung im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes und Themen rund um die Arbeitswelt 4.0. Er promovierte berufsbegleitend zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen unter besonderer Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung. Dr. Thomas Köllmann veröffentlicht und doziert regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen.