Erkrankte Arbeitnehmer haben gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen einen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Vergütung (Entgeltfortzahlung, § 3 EFZG). Bei längerer Erkrankung zahlt die Krankenkasse im Anschluss in der Regel ein sogenanntes Krankengeld. Tritt aber eine neue Erkrankung (Folgeerkrankung) auf, so entsteht der Anspruch auf En...
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