Zum Hauptinhalt springen

Entgelttransparenz & Equal Pay

Transparenz stärken

Die Entgelttransparenzrichtlinie führt dazu, dass sich Unternehmen – auch und gerade im Mittelstand – mehr als bisher mit diskriminierungsfreien Entgeltsystemen befassen müssen.
Ein Verständnis der wesentlichen Anforderungen sowie Mechanismen und die frühzeitige Erarbeitung eines Umsetzungsplanes sind elementar. Dabei besteht in jedem Unternehmen eine andere Ausgangslage und es existieren spezifische Anforderungen. Wir unterstützen Sie bei der Analyse des Status-quo und der Planung der zentralen Schritte.

Bestandsaufnahme der Vergütungsstruktur

Unternehmen müssen eine Analyse des bestehenden Vergütungssystems und eine Ermittlung von möglichen Schwachstellen vornehmen. Dabei sind konkrete Vergütungselemente und deren rechtliche Grundlagen zu ermitteln.

Diskriminierungsfreie Vergütungssysteme.

Bestehende Vergütungssysteme können an eine Vielzahl von Kriterien anknüpfen. Dazu kann die Betriebszugehörigkeit, das Ausbildungsniveau, Spezialkenntnisse oder Berufserfahrung zählen. Einige dieser Kriterien können zu einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts führen. Unternehmen haben folglich bestehende Kriterien zu analysieren und neue, diskriminierungsfreie Kriterien zu bestimmen. Ebenfalls ist ein System zur Gewichtung dieser Kriterien festzulegen.

Mechanismen der Entgelttransparenzrichtlinie

Die Entgelttransparenzrichtlinie schafft Mechanismen zur Durchsetzung des Anspruchs auf gleiches Entgelt. Unternehmen sollten diese kennen und entsprechende Workflows einführen. Neben neuen Auskunftsansprüchen und Informationspflichten werden die umfassenden Berichtspflichten eine wesentliche Herausforderung sein. Dies bedeutet auch – entgegen zahlreicher Forderungen aus der Wirtschaft – mehr Bürokratie.

Risiken und Sanktionen kennen.

Unternehmen sollten sich mit etwaigen Risiken befassen. Im Fall eines Verstoßes gegen das Gebot der Entgeltgleichheit kommt es zu einer „Anpassung nach oben“, weshalb die Vergütung nachzuzahlen ist. Durch die Entgelttransparenzrichtlinie werden nicht nur bestehende Gehaltsunterschiede sichtbarer, es werden neben Bußgeldern auch umfangreiche Beweiserleichterungen eingeführt.

Einbindung von Arbeitnehmervertretungen

Zusätzlich zu den möglichen allgemeinen Mitbestimmungsrechten, die sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben, führt die Entgelttransparenzrichtlinie als neues Instrument in bestimmten Fällen die Verpflichtung einer gemeinsamen Entgeltbewertung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter ein. Auf kollektivrechtlicher Ebene werden die Möglichkeiten von Betriebsrat und Gewerkschaft an unterschiedlichen Stellen gestärkt.
Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten einen Rahmen schaffen, der sicherstellt, dass die Sozialpartner – also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften –aktiv eingebunden werden. Ihre Rolle soll gestärkt und sie sollen dazu ermutigt werden Entgeltsdiskriminierungen aufzudecken und diesen entgegenzuwirken. Auch die Sozialpartner sollten daher bestehende Regelungswerke frühzeitig auf mögliche Diskriminierungen überprüfen und notwendige Anpassungsprozesse einleiten.


Beiträge zum diesem Schwerpunktthema in unserem Blog

Die Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970 vom 10. Mai 2023, nachfolgend: „Richtlinie“) soll neue Maßstäbe für faire und transparente Vergütung setzen. Sie hat das Ziel, eine unterschiedliche Vergütung zwischen ...
Dass Frauen und Männer gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit erhalten, ist auch in Deutschland noch lange nicht selbstverständlich und hat zahlreiche Gründe. Die EU hat mit der am 6. Juni 2023 in Kraft getretenen Entgelttranspare...

Leistungen

Für Ihr Anliegen sind wir breit aufgestellt. Mit unserem Team decken wir die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts ab und agieren punktgenau in Ihrem individuellen Fall.

Die Kanzlei

Seit 1973 im Arbeitsrecht verankert, sind wir die Kanzlei für nachhaltige Wertschöpfung. Wir sind Anwält*innen, Berater*innen, Zukunftsgestalter*innen und sehr gute Zuhörer*innen.

Unsere Werte

Wir bauen auf eine starke Unternehmenskultur, die Tradition und Innovation gekonnt in Einklang bringt und für Sie Aufgabenstellungen in Lösungen verwandelt.

Personen

Hochspezialisiert und interdisziplinär – unser Team aus 19 Rechtsanwält*innen berät und begleitet Sie maßgeschneidert nach Ihren Bedürfnissen und immer persönlich.