Wegzeiten des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück stellen regelmäßig keine Arbeit für den Arbeitgeber und damit keine Arbeitszeit des Arbeitnehmers dar. Individuelle Wegzeiten, deren Umfang letztlich vom Wohn- und Aufenthaltsort des Arbeitnehmers und seinen individuellen und aktuellen Entscheidungen abhängen, kann der Arbeitgeber ni...
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