1997 begann Gerd Schwamborn seine anwaltliche Tätigkeit bei Küttner. Sein Tätigkeitsspektrum umfasst das Kündigungsschutzrecht, das Betriebsverfassungsrecht und die Arbeitnehmerüberlassung.
Zum Kreis seiner Mandant*innen zählen zahlreiche Branchen von der Automobilindustrie über Bildungseinrichtungen bis hin zum Speditionsgewerbe. Darüber hinaus vertritt er mit langjähriger Erfahrung Führungskräfte, Vorstände und Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen. Auch Betriebsräte zählen zu seiner Mandantschaft. Ein Fokus seiner Arbeit liegt etwa bei der Beratung und Vertretung bei Restrukturierungen. Gerd Schwamborn ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.