Neues im Arbeitsrecht 2024 – Ausblick für die HR-Praxis
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und Anhebung der Minijob-Grenze
Erhöhung des Kinderkrankengeldes
Telefonische Krankmeldung und Kinderkrankmeldung
Erhöhung der Ausgleichsabgabe für schwerbehinderte Beschäftigte
Hinweisgeberschutzgesetz: Meldestelle bereits ab 50 Beschäftigten
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt seit dem 17. Dezember 2023 auch für Unternehmen mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigte. Auch diese Unternehmen sind daher zur Einrichtung einer Whistleblowing-Meldestelle verpflichtet. Im Fall von Verstößen drohen Bußgelder. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb steht Ihnen unser Compliance-Team gerne zur Verfügung.
Wachsende Supply-Chain Verantwortung
Ein Ausblick – nationale und europäische Entwicklungen
Richtline über Europäische Betriebsräte:
Plattformarbeits-Richtlinie:
Plattformarbeit ist eine Arbeitsform, bei der Organisationen über eine Online-Plattform mit anderen Organisationen oder Einzelpersonen in Kontakt treten, um gegen Bezahlung spezifische Dienstleistungen zu erbringen. Derzeit ist die Mehrheit der Plattformarbeiter in der EU selbstständig. Durch die neuen EU Vorschriften zur Plattformarbeit sollen einheitliche Kriterien für die Bestimmung des „Arbeitnehmerstatus“ eingeführt werden. Ebenso soll die Verwendung algorithmischer Systeme geregelt werden. Die Verhandlungsführer des Rates und des Parlaments haben am 13. Dezember 2023 eine vorläufige Einigung über die neuen Vorschriften erzielt. Die finalen Gespräche laufen indes aktuell noch. Weitere Informationen und den aktuellen Verhandlungsstand finden sie hier.
Entgelttransparenzrichtlinie:
Bereits im Juni 2023 ist die Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft getreten. Die Richtlinie ist bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Erforderlich werden umfangreiche Änderungen des Entgelttransparenzgesetzes. Ein konkretes Gesetzesvorgaben gibt es indes noch nicht
Arbeitszeitgesetz:
Beschäftigtendatenschutz:
Familienstartzeit:
Bürokratieentlastung:
Betriebsratsvergütung:
Durch das „Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes“ soll Rechtssicherheit in der Betriebsratsvergütung erreicht werden. Weitere Infos dazu finden Sie im hier.
Rechtsanspruch auf Homeoffice:
Über den Autor
Dr. Thomas Köllmann berät und vertritt bei der Sozietät Küttner seit 2018 Unternehmen, Führungskräfte und Organmitglieder in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Vertragsgestaltung, betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen, das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst sowie die Beratung im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes und Themen rund um die Arbeitswelt 4.0. Er promovierte berufsbegleitend zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen unter besonderer Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung. Dr. Thomas Köllmann veröffentlicht und doziert regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen.