Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am 13. April 2021 dem Bundeskabinett vorgestellt, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) um eine Pflicht zum betrieblichen Testangebot zu ergänzen. Gleichzeitig sollen die wesentlichen Aspekte aus der Verordnung in Kraft bleiben ...
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