Nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO können Mitgliedstaaten durch Rechtsvorschriften oder durch Kollektivvereinbarungen spezifischere Vorschriften hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungskontext vorsehen. Erwägungsgrund 155 zur DSGVO stellt klar, dass Betriebsvereinbarungen eine Kollektivvereinbarung iSd Art. 88 Abs. 1 DSGV...
313 Aufrufe