Das Teilzeit- und Befristungsgesetz soll zum 1. Januar 2019 geändert werden. Mit der sog. Brückenteilzeit will der Gesetzgeber einen Anspruch schaffen, nach einer Teilzeitphase wieder zu einem Vollzeitarbeitsverhältnis zurückzukehren. Das Bundesarbeitsgericht hat nun in einer ganz aktuellen Entscheidung (Urteil vom 25. April 2018 – 7 AZR 520/16) zu einer ähn...
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