Verbietet der Arbeitgeber die private Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit, darf er nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) grundsätzlich auch Überwachungsmaßnahmen ergreifen, um die Einhaltung des Verbots zu überprüfen. Die Voraussetzungen der rechtmäßigen Überwachung durch den Arbeitgeber hat nunmehr die G...
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