Infektionsschutz am Arbeitsplatz – wenn Beschäftigte das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verweigern
Angesichts des aktuellen Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs, müssen Arbeitgeber dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern dies die Tätigkeiten zulassen. Auch die Pflicht medizinische Masken zu tragen wird stark ausgeweitet; Arbeitgeber sollen verpflic...
6579 Aufrufe