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Zeiten des Elternurlaubs müssen laut EuGH nicht in die Berechnung des Jahresurlaubes einfließen – „Kein Urlaub vom Elternurlaub“

Die Inanspruchnahme von Elternzeit durch Mütter und Väter ist in sämtlichen Unternehmen längst gelebte Realität. Für die Betriebe stellt sich in Zeiten des Fachkräftemangels häufig die Herausforderung, die fehlende Arbeitskraft zu ersetzen. Daneben tauchen aber auch immer wieder arbeitsrechtliche Probleme auf, welche die Parteien vor Beginn der Elternzeit ni...

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