Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist seit dem 1. Januar 2015 und damit seit nunmehr fast drei Jahren in Kraft. Betrug der Mindestlohn zunächst EUR 8.50 je Zeitstunde, wurde er mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf EUR 8.84 erhöht. Eine der zentralen Fragestellungen, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes die Gerichte beschäftigen, ist, welche Entgeltbestandteile ...
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