Als am 1. Dezember 2020 eine Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) veröffentlicht und darin die Arbeitnehmereigenschaft von Crowdworkern bejaht wurde, war das mediale Echo riesig. Dies lag auch daran, dass Crowdworker wegen ihrer Freiheit, Art, Ort und Zeit der Ausübung der Tätigkeit autonom zu bestimmen, regelmäßig gerade...
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