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Neues zur sachgrundlosen Befristung bei Vorbeschäftigung aus Erfurt – 22 Jahre sind tatsächlich eine sehr lange Zeit!

I. Worum geht's? Das Befristungsrecht enthält für Arbeitgeber einige Klippen, die es zu umschiffen gilt, um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu vermeiden. Dazu gehört seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Juni 2018 (1 BvL 7/14 u. 1 BvR 1375/14) auch die Frage, wie weitreichend das Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 S. 2 Tz...

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