Öffentliche Arbeitgeber sind bei Stellenbesetzungen an den Grundsatz der Bestenauslese gebunden. Kommt es im Auswahlverfahren zu Fehlern, kann das unterlegene Bewerbende in bestimmten Konstellationen Schadensersatz verlangen. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, welche Hürden dafür gelten und welche Rolle ...
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