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Schadensersatz bei Nichteinstellung im öffentlichen Dienst: Art. 33 Abs. 2 GG und DSGVO

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Öffentliche Arbeitgeber sind bei Stellenbesetzungen an den Grundsatz der Bestenauslese gebunden. Kommt es im Auswahlverfahren zu Fehlern, kann das unterlegene Bewerbende in bestimmten Konstellationen Schadensersatz verlangen. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, welche Hürden dafür gelten und welche Rolle ...

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Das Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst – sind schwerbehinderte Bewerber:innen stets zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen?

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Die Regelungen zum besonderen Schutz von Menschen mit einer Schwerbehinderung – und diesen Gleichgestellten – im deutschen Arbeitsrecht dienen sowohl der Teilhabe schwerbehinderter Menschen an der Arbeitswelt als auch der Vermeidung von Benachteiligungen aufgrund der Schwerbehinderung. Aus diesem Grund sind bei einer Stellenbesetzung sowohl dur...

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