Dr. Herbert Hertzfeld ist langjährig im gesamten Gebiet des Arbeitsrechts sowohl beratend als auch forensisch tätig. Er verfügt über besondere Expertise im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und in der der Gestaltung und Durchsetzung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote und berät und vertritt Arbeitgeber aus verschiedenen Branchen sowie Arbeitnehmer und Betriebsräte.