Führt ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fort, liegt ein Betriebs(teil)übergang im Sinne von § 613a BGB mit der Folge vor, dass selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis im Zuge des Betriebs(teil)übergangs kurzzeitig unterbrochen war, eine Anrechnung der beim Veräußererunternehmen verbrachten Beschäftig...
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