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Annahme eines Betriebsübergangs (§ 613a BGB) auch bei wirksamer Kündigung im Veräußererunternehmen

betriebsuebergang

Führt ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fort, liegt ein Betriebs(teil)übergang im Sinne von § 613a BGB mit der Folge vor, dass selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis im Zuge des Betriebs(teil)übergangs kurzzeitig unterbrochen war, eine Anrechnung der beim Veräußererunternehmen verbrachten Beschäftig...

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Komplett überarbeitet: Neuer Praxisratgeber für Umstrukturierungen

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