Das Urteil kam nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im April 2018 wenig überraschend: Der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sprach der Klägerin eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion zu (Urteil vom 25. Oktober 2018 – 8 AZR 501/14). Neben dem überschaubaren wirtschaftlichen Schaden, hat dieses Urteil ...
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