Aus der Entscheidung des EuGH vom 14. Mai 2019 (C - 55/18) zur Einrichtung eines Arbeitszeiterfassungssystems folgt nicht, dass der Arbeitgeber seiner sekundären Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess nicht genügen kann, wenn er auf vom Arbeitnehmer vorgelegte Eigenaufzeichnungen keine Daten aus einem objektiven, verlässlichen u...
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