Nach § 17 Abs. 1 KSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten bevor er eine nach bestimmten Schwellenwerten bezeichnete Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt. Bereits seit Erlass der Massenentlassungs-Richtlinie (MERL) in den 70er Jahren wurde bemängelt, dass Deutschland diese Richtlinie nicht...
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