Der Inhalt von Personalfragebögen unterliegt der Mitbestimmung. Dies gilt gleichermaßen für das Bundespersonalvertretungsrecht (§ 76 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BPersVG), wie für die meisten Landespersonalvertretungsgesetze und das Betriebsverfassungsrecht (§ 94 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einer jüng...
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