Am 7. Dezember 2023 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Richtlinie zur Arbeitsunfähigkeit zu erweitern: Danach ist die telefonische Krankschreibung als Mittel der ärztlichen Feststellung und Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit wieder möglich. Mitarbeitende können ohne ärztliche Untersuchung vor Ort für bis z...
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