Mit Urteil vom 20. September 2017 (10 AZR 610/15) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine bisherige Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer zulässigen Differenzierung bei der Gewährung betrieblicher Sonderzahlungen bestätigt. Nach dem Urteil des BAG sind Ungleichbehandlungen bei betrieblichen Sonderzahlungen zulässig, wenn mit der Leistung unterschiedli...
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