Sessionen 2021 und 2022: 2 Mal Arbeitsrecht Alaaf! Nur zesamme sin mer Fastelovend
Die Jungfrau des neuen Kölner Dreigestirns entstammt der Kanzlei Küttner: Normalerweise berät er nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts oder vertritt Gesellschafter-Geschäftsführer in Statusfeststellungsverfahren – nun tauscht Dr. Björn Braun LL.M. von Zeit zu Zeit den Gerichtssaal mit dem Festsaal. Er vertritt in diesem besonderen Pandemie-Jahr und – eine einmalige Besonderheit – auch in der Session 2022 als „ihre Lieblichkeit" das Kölner Brauchtum. Eine spannende Herausforderung, die von der Kanzlei nach Kräften unterstützt wird.
Als Schriftführer des Kölner Traditionskorps „Die Altstädter" engagiert Dr. Björn Braun LL.M. sich schon seit vielen Jahren unter grünroter Flagge für den Kölner Karneval. „Die Altstädter" eröffnen als eines der fünf Ur-Traditionskorps seit 1953 an Weiberfastnacht auf dem Alter Markt offiziell den Straßenkarneval in Köln – der klassische Straßenkarneval wird in dieser Session zwar nicht stattfinden, dennoch wird das Kölner Dreigestirn unter dem Sessionsmotto „Nur zesamme sin mer Fastelovend" zahlreiche Veranstaltungen, insbesondere im Senioren-, Kinder- und Jugendbereich, begleiten.
Das Kölner Dreigestirn existiert bereits seit dem Jahr 1870 und besteht aus Prinz, Bauer und Jungfrau, die als Trifolium (lat. „Dreiblatt") über das närrische Volk herrschen. Die Rolle der Jungfrau wird dabei bis auf die NS-Jahre traditionell von einem Mann verkörpert und symbolisiert die beschützende Mutter Colonia. Die Krone und die Jungfräulichkeit stehen für die Uneinnehmbarkeit der Stadt Köln: bei der Proklamation erhält die Kölner Jungfrau als Symbol einen silbernen Spiegel, „damit sie ihre Schönheit und ihren Charme kontrollieren kann", während dem Prinzen die Pritsche und dem Bauern die Stadtschlüssel überreicht werden.
Wir wünschen Dr. Björn Braun LL.M. zwei tolle und erlebnisreiche Sessionen und allen Jecken eine gesunde und fröhliche Karnevalszeit!