Das Bundesarbeitsgericht hat in einem am 26. März 2025 veröffentlichten Urteilerneut über die Vergütungsansprüche eines Arbeitnehmers wegen Annahmeverzugs nach ausgesprochener Kündigung entschieden. Im Fokus stand die Frage, ob der Arbeitnehmer böswillig anderweitigen Verdienst unterlassen hat. Der 5. Senat des BAG hat dazu...
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