Mit Urteil vom 26. April 2018 (3 AZR 586/16) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Kündigung einer Direktversicherung hat, die zum Zwecke der Durchführung einer Entgeltumwandlung geschlossen wurde. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mit dem Rückkaufswert der Versicherung Verbindlichkeiten tilgen wil...
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